Entwarnung für Kreditkunden
07. Juli 2008
Ab Herbst können die Kunden von Banken, die sich für einen attraktiven Baukredit interessieren endlich wieder aufatmen, denn sie müssen in Zukunft darüber informiert werden, wenn ein Darlehen an ein anderes Finanzinstitut oder Investoren verkauft wird. Zusätzlich müssen die Banken bereits vor dem Vertragsabschluss ihren Kreditnehmern klar machen, inwiefern ein Darlehen von dem Risiko des Verkaufs bedroht ist. Mit diesem Paket an Maßnahmen hat die Regierung auf die zunehmende Verunsicherung der Kreditkunden reagiert, welche ihre Darlehen zunehmend in Gefahr sahen und befürchteten, selbst bei einer regelmäßigen Tilgung am Ende von einer Zwangsvollstreckung bedroht zu werden.
Schuld an dieser Misere ist unter anderem das deutsche Schuldrecht, welches der Grundschuld, die ja immer wieder im Zusammenhang mit Baufinanzierungen auftaucht, eine besondere Stellung einräumt. Nicht zuletzt die freie Handelbarkeit dieses Pfandrechtes hat für die Verwirrung unter den Baukredit-Kunden gesorgt, denn theoretisch sind die Horrorszenarien der Presse durchaus denkbar. Allerdings hat der Gesetzgeber dem Schuldner auch in diesem Fall praktische Mittel in die Hand gegeben, mit denen eine Zwangsvollstreckung aus einer unberechtigten Grundschuld abgewehrt werden kann. Eines der Schlagworte in diesem Zusammenhang heißt etwa Eigentümergrundschuld. Wer die eigenen 4 Wände aber trotz allem in Gefahr sieht, sollte sich über Verbraucherzentralen und Anwälte beraten lassen.
Via: derStandard.at



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